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Steuern und Gesetz bei Wärmepumpen

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Quiz zu dieser Seite

Wärmepumpen erfreuen sich großer Beliebtheit. Da die Energiegewinnung auf Basis von erneuerbaren Energien erfolgt, unterstützt der Staat die Anschaffung durch Fördermittel. Außerdem genießen die Nutzer einer Wärmepumpe steuerliche Vorteile. Allerdings gibt es auch einige rechtliche Aspekte zu beachten, die Sie kennen sollten. Mit den steuerlichen Möglichkeiten und den rechtlichen Vorgaben für Wärmepumpen beschäftigt sich dieser Artikel.

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben zu steuerlichen und rechtlichen Aspekten, die auf Ihre-Wärmepumpe.de erwähnt werden, sind ohne Gewähr. Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung. Für eine steuerrechtliche Beratung empfehlen wir einen Steuerberater zu kontaktieren.

1. Steuerbonus für Wärmepumpen nutzen

Seit dem 1. Januar 2020 können Sie als Hausbesitzer bis zu 20 Prozent der Investitionssumme für Ihre Wärmepumpe als Steuerbonus geltend machen. Das sind die Bedingungen:

  • Dieser Steuerbonus gilt nur dann, wenn Sie keine BAfA- oder KfW-Förderung in Anspruch genommen haben. Rechnen Sie also vorher genau durch, was Ihnen größere Vorteile bringt!
  • Insgesamt können bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal aber 40.000 Euro bei der Steuer berechnet werden. Diese Summe wird über drei Jahre verteilt. Im Baujahr und im darauf folgenden Jahr können Sie jeweils sieben Prozent (maximal 14.000 Euro) geltend machen. Im dritten Jahr bleiben dann noch sechs Prozent (maximal 12.000 Euro).
  • Der Steuerbonus gilt nicht nur für die Wärmepumpe selbst, sondern auch für alle Kosten, die zusätzlich entstehen können. Darunter fällt zum Beispiel die Dämmung der Wände, Türen oder Fenster. Auch digitale Systeme können mit eingerechnet werden, sofern sie die Energieeffizienz erhöhen.
  • Ähnlich wie bei der Förderung durch BAfA oder KfW müssen die Geräte bestimmten Mindestvoraussetzungen an die Effizienz und Umweltverträglichkeit genügen.
  • Der Steuerbonus gilt nur für selbst bewohnte Gebäude. In gewerblichen Betrieben oder vermieteten Immobilien können Sie diese Steuervorteile nicht nutzen.
  • Das Gebäude muss zu Beginn der Modernisierung mindestens zehn Jahre alt sein.
  • Das „Klimapaket 2030“, zu dem dieser Steuerbonus gehört, läuft nur bis zum 31. Dezember 2029. Wenn Sie den Bonus also komplett über die drei Jahre nutzen wollen, muss Ihre Wärmepumpe bis zum 31. Dezember 2026 eingebaut sein.
  • Der Steuerbonus ist unabhängig von Steuerklassen und Einkommensgrenzen.

2. Die Installation der Wärmepumpe als Handwerkerleistung steuerlich geltend machen

In der Einkommenssteuererklärung können Sie Handwerkerleistungen für Ihr Haus geltend machen und dadurch Steuern sparen. Zu diesen Handwerkerleistungen gehören natürlich auch die Installationen der Wärmepumpe. In Privathaushalten erbrachte Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten können bis zu einem gewissen Betrag in der Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden:

  • Konkret handelt es sich um Beträge bis zu 6.000 €, die bis zu einer Höhe von 20 Prozent anerkannt werden.
  • Daraus ergeben sich bis zu 1.200 € pro Jahr und Haushalt, die bei der Steuer berücksichtigt werden.

Sowohl Mieter als auch Eigentümer können von dieser Regelung Gebrauch machen. Es spielt keine Rolle, ob die Arbeiten am Haus, in der Wohnung oder auf dem Grundstück erfolgt sind.
Allerdings müssen Sie ein paar Voraussetzungen berücksichtigen:

  1. Sie brauchen eine steuerlich korrekte Handwerkerrechnung, in der die Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden. Die Aufwendungen für Materialien können nämlich nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Lohn- und Arbeitskosten samt Fahrtkosten und darauf anfallende Mehrwertsteuer jedoch schon.
  2. Sie müssen die Rechnung per Überweisung bezahlen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert, auch nicht, wenn diese vom Handwerker quittiert werden.
  3. Steuerlich absetzbar sind nur Arbeiten, die dem Ausbau, der Renovierung oder dem Erhalt von etwas Bestehendem dienen. Bei Arbeiten an Neubauten können Sie diesen Steuervorteil deshalb nicht nutzen.
  4. Und auch Handwerkerrechnungen, die schon mit öffentlichen Fördermitteln (zum Beispiel KfW oder BAfA) unterstützt wurden, können nicht mehr bei der Steuer geltend gemacht werden.
    Sieh auch https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/handwerkerrechnung-absetzen-was-das-finanzamt-erlaubt/150/32549/377404

3. Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende haben Vorteile bei der Steuer

Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit einer Wärmepumpe modernisieren, können Sie die dafür entstehenden Kosten den Betriebsausgaben oder Werbungskosten hinzurechnen. Das trifft ebenfalls bei (teilweise) vermieteten Immobilien zu.

Allerdings sollten Sie genau hinschauen: In manchen Fällen rechnet das Finanzamt die Modernisierungskosten als anschaffungsnahe Aufwendungen zu den Anschaffungskosten hinzu. In der Folge werden die Kosten auf einen Zeitraum von etwa 25 Jahren steuerwirksam verteilt. Das ist für den Steuerpflichtigen mit erheblichen Nachteilen verbunden.

4. Modernisierungskosten bei der Steuer richtig geltend machen

Die Modernisierungskosten wirken sich bereits im Jahr der Durchführung mindernd auf die Steuerlast aus.

Es empfiehlt sich, bereits bei der Auftragsvergabe einen Herabsetzungsantrag bezüglich der Steuervorauszahlungen beim Finanzamt zu stellen. Sie zahlen dann ab Bewilligung weniger Steuern im Voraus. Wenn Sie einen solchen Antrag nicht einreichen, kommen die Modernisierungskosten erst nach Abgabe der Steuererklärung zum Tragen. Sie bekommen dann vermutlich eine Nachzahlung, aber eben erst Monate später.

Das Finanzamt gewährt auch eine Beteiligung an den Finanzierungskosten von Wärmepumpen bei betrieblich genutzten oder vermieteten Immobilien. Hier sollten Sie nur die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer hernehmen. Die Umsatzsteuer ist zwar für die Planung der Mittel von Bedeutung, fließt aber kurze Zeit nach der Anschaffung wieder zurück.

5. Fördermittel vor der Installation beantragen

Es gibt verschiedene Förderungen, die Sie für den Bau Ihrer Wärmepumpe beantragen können. Besonders wichtig sind dabei die Programme des BAfA, aber auch die KfW hält Förderungen bereit. Weitere Fördermöglichkeiten bieten einige Stromanbieter, Umweltbanken und regionale Banken. Details dazu finden Sie hier.

In fast allen Fällen gilt: Sie müssen die Fördermittel beantragen, bevor Sie den Vertrag mit Ihrer Heizungsfirma unterschreiben. Im Nachhinein ist eine Förderung nicht mehr möglich. Das ist zum Teil den langwierigen Antragsverfahren geschuldet. Ob die gewünschte Förderung gewährt wird und in welcher Höhe diese erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Informieren Sie sich rechtzeitig vor Baubeginn über die Möglichkeiten und rechnen Sie genau durch, welche Ihnen am meisten Geld spart! Ihre Fachfirma hilft Ihnen sicherlich gerne bei der Antragstellung.

6. Rechtsgrundlage für den Einbau prüfen

Wenn es um das Thema Recht geht, müssen Sie aber nicht nur die Finanzierung bedenken, sondern auch die Frage, ob Ihre Wärmepumpe bei Ihnen überhaupt eingebaut werden darf. Hier gibt es nämlich einige Einschränkungen:

  • Besonders heikel ist die Rechtslage bei Grundwasserwärmepumpen. Sie brauchen eine Genehmigung, um diese überhaupt einbauen können. Dazu sind zunächst umfassende Probebohrungen nötig. Hierbei wird geprüft, ob das Grundwasser in einer passenden Höhe ist und die ausreichende Qualität hat. Auch die Fließrichtung und -geschwindigkeit muss berechnet werden. Erst wenn alle diese Informationen vorhanden sind, können Sie eine Genehmigung bekommen. Ganz aussichtslos ist die rechtliche Lage in Wasserschutzgebieten. Wenn Sie in einem solchen wohnen, bekommen Sie keine Genehmigung für eine Grundwasserwärmepumpe und müssen eine andere Variante planen. Genehmigungen erteilt die Untere Wasserbehörde. Bei Bohrungen, die tiefer als 100 Meter reichen, brauchen Sie außerdem das Einverständnis der Bergbehörde.
  • Auch bei Erdwärmepumpen ist eine Genehmigung notwendig. Hierfür muss die Bodenbeschaffenheit geprüft werden. Auch hier ist die Untere Wasserschutzbehörde beziehungsweise die Bergbehörde verantwortlich.
  • Luftwärmepumpen sind im Normalfall genehmigungsfrei, stellen allerdings besondere Anforderungen an das Gebäude.


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