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Bei kürzeren Laufzeiten ist der Zins entsprechend niedriger.

Förderung und Finanzierung Ihrer Wärmepumpe

Inhaltsverzeichnis:
Quiz zu dieser Seite

Nicht jeder kann die Anschaffung einer Wärmepumpe aus der sprichwörtlichen Portokasse bezahlen, und das ist auch gar nicht nötig. Vor der Entscheidung sollte man sich eingehend mit den verschiedenen Förderungen für Wärmepumpen beschäftigen. Und auch eine Kredit-Finanzierung ist oft überhaupt keine dumme Idee. Mit diesen beiden Themen beschäftigen wir uns in diesem Artikel. Warum wir die Themen Förderung und Finanzierung gemeinsam behandeln? Weil die Förderung manchmal an die Bedingung eines günstigen Finanzierungskredits geknüpft ist und weil Kredite teils selbst schon Förderungen enthalten. Dadurch sind die Themen gar nicht voneinander zu trennen. Aber eins nach dem anderen:

1. Unser Tipp: Freie Finanzierungsvermittler

Freie Finanzierungsvermittler sind nicht an eine bestimmte Bank gebunden. Statt dessen können sie aus dem Pool der Finanzierungsmöglichkeiten das beste Angebot für den Kunden herausfiltern. 

Unsere direkte Empfehlung: 

Unser Partner & freier Finanzierungsvermittler Henry Werner. Als Finanzfachwirt und Dekra-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ist Herr Werner auf die Finanzierung von alternativen Energ- und Wärmesystemen spezialisiert, kann alle gängigen Banken vermitteln und hat es geschafft mit einigen Banken spezielle Kredite auszuhandeln. Aktuelle Highlights der von ihm empfohlenen Wärmepumpen-Kredite sind:

Aktueller Zins bei 15 Jahren Laufzeit:

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2. Wärmepumpen-Förderung

In Deutschland werden Wärmepumpen vorrangig vom BAfA gefördert. Diese Abkürzung steht für „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“. Außerdem kommt eine Förderung der KfW Bank (früher „Kreditanstalt für Wiederaufbau“) infrage.

2.1. Wie fördert die BAfA Wärmepumpen?

Bis 2010 wurde noch jede Wärmepumpe durch das BAfA gefördert. Seit 2011 wurde die Förderung von Wärmepumpenprojekten an zusätzliche Bedingungen geknüpft, um nur noch effiziente Anlagen zu fördern. Das ist gar nicht schlecht, denn es erleichtert den Interessenten die Auswahl der richtigen Anlage, die unter die Richtlinien der Wärmepumpen-Förderung fällt.

Eine aktuelle Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Effizienznachweis finden Sie hier: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ee_waermepumpen_anlagenliste.html

Die entscheidende Messgröße ist die Jahresarbeitszahl JAZ. Diese gibt das Verhältnis zwischen Stromaufnahme und erzeugter Heizungs- und Kühlleistung an. Sie stellt also dar, wie effizient die Anlage arbeitet. Im Gegensatz zum COP („Coefficience of Performance“) ist die Jahresarbeitszahl jedoch unter konkreten, realistischen Bedingungen berechnet. Der COP wird dagegen unter genormten Umgebungsvariablen ermittelt.

Wie hoch die Jahresarbeitszahl sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Welche Art von Wärmepumpe setzen Sie ein?
  • Geht es um ein Wohngebäude oder um ein Nichtwohngebäude?
  • Wollen Sie die Basisförderung oder die Innovationsförderung nutzen? Die Innovationsförderung liegt ein ganzes Stück höher, setzt aber auch höhere Anforderungen an die Anlage.

Eine Tabelle mit den geforderten Jahresarbeitszahlen finden Sie in diesem Dokument der BAfA: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ew_waermepumpen_foerderuebersicht.pdf

Dort bekommen Sie außerdem eine genaue Übersicht, wie hoch die mögliche Förderung ausfallen kann. Grundsätzlich gilt:

  1. Die BAfA fördert den Einbau von Wärmepumpen in Neubauten (nur Innovationsförderung) und in Bestandsbauten (Basisförderung und Innovationsförderung). Beim Gebäudebestand muss eine andere Anlage eingebaut sein, die seit mindestens zwei Jahren betrieben wurde und jetzt ersetzt oder ergänzt werden soll.
  2. Neben der Basis- und der Innovationsförderung können Sie noch verschiedene Zusatzförderungen beantragen. Hier bekommen Sie zum Beispiel Zuschüsse für Kombinationen mit anderen nachhaltigen Heizlösungen. Außerdem können Sie nachträglich noch Geld erhalten, um die Anlage zu checken und zu optimieren.
  3. Beim Neubau und bei Gebäudebestand werden beim Einbau einer Wärmepumpenanlage bis zu 35% der förderbaren Kosten übernommen. Wenn Sie im Altbestand eine Ölheizung durch die Wärmepumpe ersetzen lassen, sind sogar bis zu 45% möglich.
  4. Zu den förderungsfähigen Kosten gehören nicht nur der Preis für die Anlage und das Zubehör, sondern auch sämtliche Planungs- und Installationskosten. Das ist zum Beispiel bei Grundwasser- oder Erdwärmepumpen ganz entscheidend, weil hier hohe Kosten für die Erdarbeiten anfallen. Diese sind mit abgedeckt. Auch die Ausgaben für den Abbau und die Entsorgung der alten Anlage gehören zu den förderfähigen Kosten.
  5. Wärmepumpen sind sowohl im monovalenten Betrieb (als alleinige Heizungsanlage) als auch im bivalenten Betrieb (in Kombination mit einer anderen Heizung) förderfähig.
  6. Voraussetzung ist der Einbau eines Wärmemengenzählers. Außerdem muss die Heizkurve optimal an das Gebäude angepasst sein. Bei Erdwärmepumpen wird zudem eine Versicherung für das Bohren gefordert. Die Erdarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bedingungen im Einzelfall!

2.2. Wie beantrage ich eine Wärmpumpen-Förderung beim BAfA?

Ganz wichtig bei allen Förderungen des BAfA und auch der KfW ist, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor Sie den Vertrag mit einem Wärmepumpen-Anbieter abschließen! Nachträglich ist eine Kostenübernahme nicht mehr möglich! Planen dürfen Sie natürlich schon vorher, aber bevor es konkret wird, muss die Förderung beantragt werden.

Das BAfA informiert auf seiner Seite zu Wärmepumpen über alle Antragsvoraussetzungen und stellt die Antragsformulare zum Download bereit. Es wird die Hilfe eines Installateurs für den Antrag empfohlen, der seinerseits eine Ausfüllhilfe auf der BAfA-Homepage vorfindet. Dieser Empfehlung schließen wir uns an! Fachfirmen für Wärmepumpen haben meist viel Erfahrung mit der Antragstellung für Förderungen. Sie wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Antrag gestellt werden muss. Und sie unterstützen Sie im Normalfall gerne. Schließlich sind die Förderungen gleichzeitig auch Werbung für das Konzept der Wärmepumpe.

Die Kriterien der Antragstellung richten sich nach Art des Antragstellers. Sie unterscheiden sich zwischen:

  • Privatpersonen
  • Kommunen und deren Gebietskörperschaften beziehungsweise Zweckverbänden,
  • gemeinnützigen Organisationen und
  • Gewerbebetrieben.

Lassen Sie sich gut beraten, um das Optimum aus Ihrer BAfA-Förderung herauszuholen! Detaillierte Informationen und das Antragsformular sind unter BAfA-Förderung/Wärmepumpen zu finden.

2.3. Wärmepumpen: KfW-Förderung und Subventionen der Energiewirtschaft

Neben der BafA-Förderung kommt auch eine KfW-Förderung für Wärmepumpen infrage, die auch den Einbau in Neubauten einbezieht:

  1. Die Förderkredite Nr. 271 und 281 fördern unter anderem große effiziente Wärmepumpen ab einem effektiven Jahreszins von 1,00 % und mit bis zu 50 % Tilgungszuschuss (das bedeutet, es muss nicht alles zurückgezahlt werden). Diese Programme richten sich besonders an Unternehmen und Kommunen. Es geht dabei nicht nur um große effiziente Wärmepumpen, sondern auch um groß dimensionierte Solarkollektoren, Wärmespeicher, Wärmenetze und Biogasanleitungen sowie Anlagen für die Verbrennung fester Biomasse.
  2. Kleinere Anlagen speziell für Eigenheimbesitzer werden über das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (Nr. 270) gefördert. Außerdem können Sie den Ergänzungskredit Nr. 167 in Anspruch nehmen.
  3. Einige Energielieferanten bieten ihrerseits eine Förderung von Wärmepumpen über spezielle Stromtarife an. Damit gleichen sie Zeiten mit weniger Strombedarf aus. Fragen Sie bei Ihrem Stromlieferanten nach, ob es einen solchen Tarif gibt! Leider hält sich die Zahl dieser Anbieter in Grenzen. Kunden können dennoch darauf zugreifen und nötigenfalls sogar separat den Strom für die Wärmepumpen von einem solchen Anbieter beziehen. Dafür ist allerdings ein separater Stromzähler nötig.

Mehr zu den KfW-Krediten (und zu anderen Kreditlösungen) erklären wir Ihnen weiter unten im Text.

2.4. Alternative zur Förderung: der Steuerbonus

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine weitere Fördermöglichkeit, die Sie nutzen können: den Steuerbonus im Rahmen des Programms „Klimapaket 2030“. Dort werden Heizungssanierungen gefördert, indem Sie hohe Summen von der Steuer abziehen können. Im Detail bedeutet das:

  • Sie können die Investitionskosten für die Wärmepumpe in Ihrem Eigenheim (und alle damit zusammenhängenden Arbeiten wie Dämmung etc.) zum Teil bei der Steuer geltend machen.
  • Im Baujahr und im darauffolgenden Jahr schreiben Sie jeweils sieben Prozent der Kosten (maximal 14.000 Euro pro Jahr) von der Steuer ab. Im dritten Jahr können Sie dann noch sechs Prozent (maximal 12.000 Euro) steuerlich geltend machen. Insgesamt kommen Sie so auf einen Steuerbonus, der 20 Prozent Ihrer Investitionskosten abdeckt. Bis zu 40.000 Euro können Sie so geltend machen.
  • Der Steuerbonus ist nicht möglich, wenn Sie eine BAfA- oder KfW-Förderung bekommen haben. Rechnen Sie deshalb vorher genau aus, welche Variante Ihnen mehr Geld einspart!
    Mehr zum Thema Steuern und Wärmepumpen finden Sie hier.

Finanzierung von Wärmepumpen

3. Wärmepumpen-Finanzierung

Die Förderungen der BAfA helfen vielen Hausbesitzern bei der Investition in eine Wärmepumpe. Allerdings reicht dies nicht immer, sodass zusätzlich ein Kredit aufgenommen werden muss. Zu diesem Zweck sind Verbraucherdarlehen und – aufgrund des geringeren Zinssatzes eher zu empfehlen – Baukredite grundsätzlich geeignet.

Zu einem besonders günstigen Preis erhalten Modernisierer das für ihre Wärmepumpe benötigte Geld jedoch, wenn sie spezielle Angebot nutzen. Dazu gehören zum Beispiel die schon erwähnten Förderkredite der KfW-Bank, aber auch andere Möglichkeiten.

3.1. Wärmepumpen-Finanzierung über den Energieversorger

Einzelne Stromversorger bieten zeitweise Sonderkredite oder Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen an. Voraussetzung ist meist, dass sich das Grundstück innerhalb ihres Grundversorgungsbetriebs befindet. Außerdem müssen sich die Besitzer langfristig zum Bezug des Wärmepumpenstroms über den Energieversorger verpflichten. Die entsprechenden Angebote sind oft sehr attraktiv, aber leider im Umfang begrenzt und nur zu gewissen Zeiten verfügbar.

Zudem bieten bei Weitem nicht alle Energieversorger vergünstigte Wärmepumpendarlehen an. Ob eine solche Wärmepumpen-Finanzierung also in Anspruch genommen werden kann, hängt in gewisser Weise von Glück und Zufall ab.

Fragen Sie trotzdem bei den Stromversorgern in Ihrer Nähe nach, ob es gerade ein entsprechendes Angebot gibt!

3.2. Förderkredit der KfW Bank

Die KfW (früher „Kreditanstalt für Wiederaufbau“) ist eine bundeseigene Förderbank. Sie fördert unterschiedliche Projekte, zum Beispiel auch energieeffiziente Baumaßnahmen. Sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden können Sie die KfW-Kredite beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie sich von einem Energieberater begleiten lassen müssen.

Wenn Sie eine BAfA-Förderung beziehen, können Sie einen Ergänzungskredit der KfW nutzen. Dieser ist speziell dafür gedacht, die übrigen Kosten nach einer Förderung zu finanzieren.

3.3. Günstige Kredite für Ihre Wärmepumpe von regionalen Volksbanken, Sparkassen und Umweltbanken

Lokal ausgerichtete Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken bieten teilweise vergünstigte Darlehen für Baumaßnahmen an, wenn der Kreditnehmer einen ortsansässigen Handwerker mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Entscheidend für die regionale Zuständigkeit ist die Lage des zu fördernden Objekts. Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn Sie ein vermietetes Gebäude sanieren wollen und an einem anderen Ort wohnen.

Volksbanken verlangen teilweise den Kauf mindestens eines Mitgliedsanteils für die Kreditvergabe. Dieser Erwerb der Bankmitgliedschaft ist jedoch unbedenklich, da damit meist eine hohe Dividende erzielt wird. Die Förderkredite der regionalen Volksbanken und Sparkassen beziehen sich auf alle denkbaren Modernisierungsmaßnahmen und sind nicht speziell auf den Einbau einer Wärmepumpe zugeschnitten. Sie sind zum Teil jedoch günstiger als die Förderkredite der KfW-Bank.

Zusätzlich kommen sogenannte Umweltbanken als Kreditgeber infrage. Dabei handelt es sich um überregional tätige Genossenschaftsbanken, die sich auf die Förderung ökologischer Maßnahmen spezialisiert haben. Voraussetzung für ein Sonderdarlehen einer solchen Umweltbank: Die zu finanzierende Maßnahme muss einen positiven Effekt auf den Energieverbrauch oder auf die Umwelt ausüben.

Diese Eigenschaft ist für die Wärmepumpe anerkannt, sodass die entsprechenden Banken ihren Einbau durch günstige Kredite fördern.

3.4. Das Bausparkassendarlehen

Bausparkassen empfehlen ihren Kunden, nach dem Hausbau oder dem Kauf einer Immobilie einen neuen Bausparvertrag abzuschließen, damit ihnen bei notwendigen Renovierungen ein günstiges Darlehen zur Verfügung steht.

Ein zuteilungsreifes Bausparkassendarlehen kann für beliebige bauwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, das gilt somit auch für den Einbau einer Wärmepumpe. In vielen Fällen ist das die günstigste Form der Finanzierung. Außerdem gibt es bei Bausparkassen-Darlehen normalerweise die Möglichkeit einer flexiblen Rückzahlung. Wenn Sie diese Option haben, sollten Sie sie deshalb durchaus nutzen.

3.5. Ratenzahlung beim Handwerker

Neben einer klassischen Finanzierung können Sie natürlich auch bei Ihrem Handwerker nachfragen, ob dieser Ratenzahlung akzeptiert. Dies wird aber fast nur von großen Betrieben angeboten. Der Preis für den Wärmepumpenkauf und den Einbau ist dagegen bei kleineren Handwerksbetrieben oft niedriger.

3.6. Vergleich zwischen den Finanzierungsangeboten für Ihre Wärmepumpe

Naheliegenderweise würde man erwarten, dass die KfW-Bank das günstigste Angebot unterbreitet wird. Das trifft jedoch nicht zwangsläufig zu. In vielen Fällen zeigt sich, dass eine Volksbank oder Sparkasse das Wärmepumpendarlehen zu noch günstigeren Krediten vergibt.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor dem Abschluss des Finanzierungsvertrages unterschiedliche Angebote einzuholen und zu vergleichen. Dabei stellt der effektive Jahreszinssatz ein wesentliches, aber nicht das einzige Entscheidungskriterium dar.

Achten Sie zusätzlich darauf, ob der angebotene Kredit Ihnen flexible Tilgungen wie Sonderzahlungen oder eine Ratenpause erlaubt. Schließlich wissen Sie nicht, wie sich Ihre finanzielle Situation in den nächsten Jahren entwickeln wird, da können solche Faktoren durchaus wichtig werden.


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