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Förderung und Finanzierung Ihrer Wärmepumpe

Inhaltsverzeichnis:
Quiz zu dieser Seite

Eine Wärmepumpe ist eine Investition in die Zukunft — aber Sie müssen sie nicht allein stemmen. Der Staat unterstützt den Heizungstausch mit Zuschüssen von bis zu 70 % und zinsgünstigen Krediten. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Förderungen 2026 gelten, wie Sie den Antrag stellen und welche Finanzierungsoptionen es gibt.

Wärmepumpen-Förderung 2026: Übersicht der Fördersätze und Boni

Die Wärmepumpen-Förderung 2026 auf einen Blick

Seit dem 1. Januar 2024 läuft die Heizungsförderung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Rahmen der BEG — der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Das BAFA ist seither nur noch für andere energetische Einzelmaßnahmen zuständig (z. B. Dämmung, Fenster), nicht mehr für den Heizungstausch.

Das zentrale Förderprogramm für Wärmepumpen ist das KfW-Programm 458.

Grundförderung: 30 % für alle

Jeder Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie erhält 30 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt — das ergibt einen Grundzuschuss von bis zu 9.000 Euro.

Förderfähig sind (Quelle: co2online):

  • Die Wärmepumpe selbst
  • Erschließung der Wärmequelle (z. B. Erdsondenbohrung, Brunnenbohrung)
  • Fachgerechter Einbau und Installation
  • Flächenheizungen (Fußbodenheizung, Wandheizung), wenn sie den Wirkungsgrad erhöhen
  • Demontage und Entsorgung der alten Heizung

Zusätzliche Boni: bis zu 70 % Förderung

Zur Grundförderung können Sie mehrere Boni kombinieren:

Bonus Höhe Voraussetzung
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % Austausch einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher), die mindestens 20 Jahre alt ist oder mit fossilen Brennstoffen betrieben wird
Einkommensbonus 30 % Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro
Effizienzbonus 5 % Wärmepumpe nutzt natürliches Kältemittel (z. B. Propan) oder Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser

Maximaler Fördersatz: 70 % — das ist der Deckel, auch wenn die Summe der Boni rechnerisch höher läge.

Beispielrechnung: Was bleibt übrig?

Nehmen wir eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus mit Gesamtkosten von 30.000 Euro:

Szenario Fördersatz Zuschuss Eigenanteil
Nur Grundförderung 30 % 9.000 € 21.000 €
+ Klimageschwindigkeitsbonus 50 % 15.000 € 15.000 €
+ Effizienzbonus (Erdwärme/Propan) 55 % 16.500 € 13.500 €
+ Einkommensbonus (statt Effizienz) 70 % (gedeckelt) 21.000 € 9.000 €

Im besten Fall zahlen Sie nur noch 9.000 Euro für eine Wärmepumpe, die 30.000 Euro kostet.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit Ihre Wärmepumpe gefördert wird, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  1. Jahresarbeitszahl (JAZ) mindestens 3,0 — rechnerisch nachgewiesen. Die JAZ gibt an, wie effizient Ihre Wärmepumpe arbeitet: Eine JAZ von 3,0 bedeutet, dass die Anlage aus 1 kWh Strom 3 kWh Wärme erzeugt.
  2. Fachunternehmer-Erklärung — ein zugelassener SHK-Fachbetrieb (Heizungsbetrieb) muss die Installation durchführen und bestätigen.
  3. Antrag VOR Maßnahmenbeginn — seit dem 1. September 2024 gilt: Der Antrag muss bei der KfW eingereicht werden, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag unterschreiben.

Wichtig: Stellen Sie den KfW-Antrag, bevor Sie den Vertrag mit dem Installateur unterzeichnen. Nachträgliche Anträge sind ausgeschlossen!

So stellen Sie den Förderantrag (Schritt für Schritt)

  1. Angebote einholen — Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein detailliertes Angebot erstellen.
  2. Online-Antrag bei der KfW — Registrieren Sie sich im KfW-Zuschussportal (meine.kfw.de) und reichen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag ein.
  3. Zuwendungsbescheid abwarten — Die KfW prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid.
  4. Vertrag unterschreiben und Maßnahme durchführen — Erst jetzt beauftragen Sie den Fachbetrieb verbindlich.
  5. Nachweise einreichen — Nach Abschluss der Arbeiten laden Sie die Rechnungen und die Fachunternehmer-Erklärung hoch.
  6. Zuschuss erhalten — Die KfW überweist den Zuschuss auf Ihr Konto.

Tipp: Viele SHK-Fachbetriebe unterstützen Sie bei der Antragstellung. Fragen Sie Ihren Installateur — er kennt den Ablauf aus Erfahrung.

Das Heizungsgesetz (GEG): Was Sie 2026 wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) — umgangssprachlich „Heizungsgesetz" — schreibt vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise:

Ab wann Für wen Was gilt
01.01.2024 Neubauten in Neubaugebieten 65-%-EE-Pflicht gilt bereits
01.07.2026 Bestandsgebäude in Großstädten (>100.000 Einwohner) 65-%-EE-Pflicht nach kommunaler Wärmeplanung
01.07.2028 Bestandsgebäude in kleineren Kommunen (≤100.000 Einwohner) 65-%-EE-Pflicht nach kommunaler Wärmeplanung

GEG-Fahrplan: Wann gilt die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien

Ihre bestehende Heizung darf weiterlaufen — auch wenn sie mit Gas oder Öl betrieben wird. Erst wenn die Heizung ausgetauscht wird (oder irreparabel ausfällt), greifen die neuen Vorgaben.

Ab 2029 müssen selbst Übergangs-Gasheizungen schrittweise auf erneuerbare Energien (z. B. Biomethan, grüner Wasserstoff) umgestellt werden.

Tipp: Wer jetzt freiwillig auf eine Wärmepumpe umsteigt, profitiert von der vollen Förderung — und ist unabhängig von steigenden Gas- und CO₂-Preisen.

KfW-Kredite: Günstige Finanzierung für Ihre Wärmepumpe

Neben dem Zuschuss bietet die KfW zwei Ergänzungskredite, mit denen Sie die restlichen Kosten besonders günstig finanzieren können:

KfW 358 — Ergänzungskredit Plus

Dieser Kredit richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 Euro. Der Vorteil: besonders niedrige Zinsen.

  • Kreditbetrag: bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
  • Effektiver Jahreszins: ab 0,01 % (Stand: März 2026 — aktuelle Konditionen auf kfw.de/konditionen)
  • Voraussetzung: KfW-Zuschusszusage für den Heizungstausch muss vorliegen

KfW 359 — Ergänzungskredit Standard

Für alle Eigentümer — ohne Einkommensgrenze.

  • Kreditbetrag: bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
  • Effektiver Jahreszins: marktabhängig, höher als KfW 358
  • Voraussetzung: KfW-Zuschusszusage muss vorliegen

Beide Kredite setzen voraus, dass Sie bereits einen KfW-Zuschuss für den Heizungstausch (Programm 458) bewilligt bekommen haben. Die Beantragung läuft über Ihre Hausbank.

KfW 261 — Wohngebäude-Kredit (Effizienzhaussanierung)

Wenn Sie nicht nur die Heizung tauschen, sondern Ihr Haus zum Effizienzhaus sanieren, kommt der KfW 261 infrage:

  • Kreditbetrag: bis 120.000 Euro (Standard) bzw. 150.000 Euro (mit EE-Klasse)
  • Tilgungszuschuss: bis zu 75.000 Euro — muss also nicht zurückgezahlt werden
  • Voraussetzung: Bauantrag mindestens 5 Jahre alt, Energieeffizienz-Experte einbinden

Alternative: Steuerbonus (§ 35c EStG)

Statt der KfW-Förderung können Sie die Kosten für den Heizungstausch auch steuerlich geltend machen:

  • 20 % der Investitionskosten über 3 Jahre absetzen (je 7 % in Jahr 1 und 2, 6 % in Jahr 3)
  • Maximal 40.000 Euro pro Objekt absetzbar
  • Nicht kombinierbar mit KfW-Zuschuss oder BAFA-Förderung

Achtung: Der Steuerbonus lohnt sich in der Regel nur, wenn Ihr Steuersatz hoch genug ist und Sie keinen Anspruch auf die höheren Boni haben. Rechnen Sie beide Varianten durch!

Weitere Finanzierungsoptionen

Regionale Banken: Sparkassen und Volksbanken

Lokal ausgerichtete Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken bieten teilweise vergünstigte Modernisierungskredite. Die Konditionen hängen vom Standort des Objekts ab und können im Einzelfall sogar günstiger sein als KfW-Kredite.

Tipp: Holen Sie mindestens 2-3 Vergleichsangebote ein — auch von Ihrer Hausbank. Ein freier Finanzierungsvermittler kann Ihnen helfen, das beste Angebot zu finden.

Bausparkassendarlehen

Ein zuteilungsreifer Bausparvertrag kann für den Einbau einer Wärmepumpe genutzt werden. Der Vorteil: feste Zinsen über die gesamte Laufzeit und flexible Sondertilgung. Wer noch keinen Bausparvertrag hat, kann einen neuen abschließen — für spätere Modernisierungen.

Wärmepumpe mieten statt kaufen (Contracting)

Einige Anbieter ermöglichen es, eine Wärmepumpe zu mieten statt zu kaufen. Sie zahlen eine monatliche Rate und der Anbieter kümmert sich um Wartung und Reparaturen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie keine hohe Anfangsinvestition stemmen möchten.

Beachten Sie: Bei Contracting-Modellen sind Sie oft langfristig gebunden (10-15 Jahre) und die Gesamtkosten können höher ausfallen als beim Kauf.

Was kommt 2026/2027 auf Sie zu?

Zwei wichtige Änderungen stehen bevor:

  1. Strengere Schallanforderungen ab 2026: Damit eine Wärmepumpe förderfähig bleibt, muss der Schallleistungspegel künftig 10 dB unter dem Grenzwert liegen (statt bisher 5 dB). Achten Sie beim Kauf auf besonders leise Modelle.
  2. F-Gas-Verordnung ab 2027: Monoblock-Wärmepumpen bis 12 kW dürfen ab 2027 nur noch mit Kältemitteln betrieben werden, die ein GWP unter 150 haben. Ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. Propan R290) gefördert.

Gut zu wissen: Wer jetzt eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wählt, bekommt bereits heute den Effizienzbonus von 5 % — und ist für die Zukunft gerüstet.

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Kann ich KfW-Zuschuss und KfW-Kredit kombinieren?

Ja. Sie erhalten zuerst den Zuschuss (KfW 458) und können anschließend den Ergänzungskredit (KfW 358/359) für die verbleibenden Kosten beantragen. Die Kombination ist ausdrücklich gewünscht.

Was passiert, wenn meine Heizung im Winter ausfällt?

In Havariefällen (plötzlicher, irreparabler Ausfall) dürfen Sie sofort einen Installateur beauftragen. Den Förderantrag können Sie in diesem Fall bis zu 6 Monate nachreichen. Dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig.

Wird auch der Einbau einer Wärmepumpe im Neubau gefördert?

Die BEG-Heizungsförderung (KfW 458) gilt für Bestandsgebäude. Für Neubauten gibt es separate Programme wie den KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau). Informieren Sie sich auf kfw.de über die aktuellen Neubau-Programme.

Muss ich einen Energieberater einschalten?

Für den reinen Heizungstausch (KfW 458) ist kein Energieberater vorgeschrieben — die Fachunternehmer-Erklärung des Installateurs reicht. Erst bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht.

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Checkliste: Förderung für Ihre Wärmepumpe beantragen

  • ☑ Förderfähigkeit prüfen: Erfüllt die gewünschte Wärmepumpe die JAZ-Anforderung von mindestens 3,0?
  • ☑ Angebote einholen: Kostenvoranschlag von einem SHK-Fachbetrieb erstellen lassen
  • ☑ KfW-Antrag stellen: Online unter meine.kfw.de — vor Vertragsabschluss!
  • ☑ Boni prüfen: Klimageschwindigkeitsbonus (alte Heizung?), Einkommensbonus (unter 40.000 €?), Effizienzbonus (Propan/Erdwärme?)
  • ☑ Finanzierung klären: KfW-Ergänzungskredit, Hausbank oder Bauspardarlehen vergleichen
  • ☑ Steuerbonus als Alternative berechnen: Lohnt sich § 35c EStG mehr als der KfW-Zuschuss?
  • ☑ Zuwendungsbescheid abwarten, dann Vertrag unterzeichnen
  • ☑ Nach Einbau: Rechnungen und Fachunternehmer-Erklärung bei der KfW hochladen


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